Zeitarbeitnehmerrechte

Zeitarbeitnehmerrechte umfassen alle gesetzlichen und vertraglichen Rechte, die Zeitarbeitnehmern zustehen. Dazu gehören Rechte auf faire Bezahlung, sichere Arbeitsbedingungen, Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Schutz vor Diskriminierung. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) und Tarifverträge stellen sicher, dass die Rechte von Zeitarbeitnehmern gewahrt bleiben. Zeitarbeitnehmer haben auch das Recht auf Information und Mitbestimmung durch Betriebsräte. Der Schutz dieser Rechte ist entscheidend, um faire Arbeitsbedingungen und die Gleichstellung von Zeitarbeitnehmern sicherzustellen.