Leiharbeitnehmerüberlassung

Die Leiharbeitnehmerüberlassung beschreibt den Prozess, bei dem ein Zeitarbeitnehmer von einem Personaldienstleister an einen Entleiher überlassen wird. Während der Überlassungszeit bleibt der Zeitarbeitnehmer beim Personaldienstleister angestellt, erbringt aber seine Arbeitsleistung im Betrieb des Entleihers. Diese Praxis bietet Unternehmen Flexibilität und hilft, kurzfristige Personalengpässe zu überbrücken. Die Leiharbeitnehmerüberlassung ist durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt, das die Rechte und Pflichten aller Beteiligten festlegt.