Sozialversicherungspflicht

Sozialversicherungspflicht bedeutet, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung zahlen müssen. In der Zeitarbeit sind Zeitarbeitnehmer sozialversicherungspflichtig, was bedeutet, dass sie Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zahlen. Der Personaldienstleister übernimmt die Anmeldung und Abführung dieser Beiträge. Die Sozialversicherung bietet Zeitarbeitnehmern Schutz und Unterstützung in verschiedenen Lebenslagen, wie Krankheit, Arbeitslosigkeit oder im Alter. Sie ist ein wichtiger Bestandteil der sozialen Absicherung in der Zeitarbeit.