Leiharbeitnehmer

Ein Leiharbeitnehmer ist ein Arbeitnehmer, der von einem Personaldienstleister an ein anderes Unternehmen ausgeliehen wird. Der Leiharbeitnehmer hat einen Arbeitsvertrag mit dem Personaldienstleister, arbeitet jedoch vorübergehend im Betrieb des Entleihers. Diese Form der Beschäftigung bietet Flexibilität und ermöglicht es dem Leiharbeitnehmer, verschiedene Arbeitsumfelder und Branchen kennenzulernen. Allerdings kann sie auch mit Unsicherheiten hinsichtlich der Arbeitsplatzstabilität und der langfristigen Perspektiven verbunden sein. Der rechtliche Rahmen für Leiharbeitnehmer ist im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) festgelegt.