Arbeitnehmerüberlassung

Die Arbeitnehmerüberlassung ist eine Form der Beschäftigung, bei der ein Arbeitgeber (Verleiher) seine Arbeitnehmer vorübergehend an einen Dritten (Entleiher) überlässt. Dabei bleibt der Verleiher der rechtliche Arbeitgeber, während der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung im Betrieb des Entleihers erbringt. Diese Praxis wird oft genutzt, um kurzfristige Personalengpässe zu überbrücken oder spezielle Projekte abzuwickeln. Rechtlich ist die Arbeitnehmerüberlassung durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt, das die Rechte und Pflichten der beteiligten Parteien definiert.