Überlassung

Überlassung bezeichnet den Vorgang, bei dem ein Arbeitnehmer von einem Personaldienstleister an ein anderes Unternehmen (Entleiher) verliehen wird. Während der Überlassungszeit bleibt der Arbeitnehmer beim Personaldienstleister angestellt, erbringt jedoch seine Arbeitsleistung im Betrieb des Entleihers. Diese Praxis bietet Unternehmen Flexibilität und hilft, kurzfristige Personalengpässe zu überbrücken. Die Überlassung ist durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt, das die Rechte und Pflichten aller beteiligten Parteien festlegt.