Sozialpartnerschaft

Sozialpartnerschaft bezeichnet die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmervertretungen, wie Gewerkschaften und Betriebsräten, um gemeinsame Lösungen für arbeitsrechtliche und betriebliche Fragen zu finden. In der Zeitarbeit spielt die Sozialpartnerschaft eine wichtige Rolle, um faire Arbeitsbedingungen und den Schutz der Arbeitnehmerrechte zu gewährleisten. Durch den Dialog und die Verhandlung zwischen den Sozialpartnern können Tarifverträge geschlossen und betriebliche Vereinbarungen getroffen werden, die die Interessen beider Seiten berücksichtigen. Eine erfolgreiche Sozialpartnerschaft trägt zur Stabilität und Zufriedenheit am Arbeitsplatz bei.