Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Überlassung von Arbeitnehmern durch Personaldienstleister an Entleiher. Es definiert die Rechte und Pflichten aller beteiligten Parteien und stellt sicher, dass Zeitarbeitnehmer nicht schlechter gestellt werden als festangestellte Mitarbeiter. Das AÜG umfasst Regelungen zur Gleichbehandlung, zur Höchstdauer der Überlassung und zur sozialen Absicherung der Zeitarbeitnehmer. Ein umfassendes Verständnis des AÜG ist für Personaldienstleister und Entleiher entscheidend, um rechtliche Vorgaben einzuhalten und faire Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.