Urlaubsanspruch

Der Urlaubsanspruch bezeichnet das Recht eines Arbeitnehmers auf bezahlte Erholungszeiten. In der Zeitarbeit haben Zeitarbeitnehmer denselben gesetzlichen Urlaubsanspruch wie Festangestellte, der im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt ist. Der Personaldienstleister ist verantwortlich für die Gewährung und Berechnung des Urlaubsanspruchs. Der Urlaub dient der Erholung und Regeneration der Mitarbeiter und trägt zur langfristigen Gesundheit und Zufriedenheit bei. Die genaue Anzahl der Urlaubstage kann durch Tarifverträge oder individuelle Arbeitsverträge festgelegt werden.