Überlassungshöchstdauer

Die Überlassungshöchstdauer bezeichnet die maximale Zeitspanne, in der ein Zeitarbeitnehmer bei einem Entleiher eingesetzt werden darf. Diese Dauer wird durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt, um sicherzustellen, dass Zeitarbeitnehmer nicht dauerhaft als Leiharbeitnehmer beschäftigt werden und ihre Rechte gewahrt bleiben. Die Überlassungshöchstdauer variiert je nach gesetzlicher und tarifvertraglicher Regelung, in der Regel beträgt sie 18 Monate. Nach Ablauf dieser Frist muss der Zeitarbeitnehmer entweder vom Entleiher übernommen oder seine Einsatzdauer beendet werden.