Leiharbeitsverhältnis

Ein Leiharbeitsverhältnis ist ein Arbeitsverhältnis, bei dem ein Arbeitnehmer von einem Personaldienstleister an einen Entleiher verliehen wird. Der Arbeitnehmer hat einen Arbeitsvertrag mit dem Personaldienstleister, arbeitet jedoch temporär im Betrieb des Entleihers. Dieses Verhältnis bietet Flexibilität für beide Seiten: Unternehmen können kurzfristig Personalengpässe überbrücken, und Arbeitnehmer erhalten die Möglichkeit, in verschiedenen Arbeitsumfeldern Erfahrungen zu sammeln. Das Leiharbeitsverhältnis unterliegt dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), das die Rechte und Pflichten aller beteiligten Parteien regelt.